Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Handel mit Natursteinen und Natursteinprodukten, deren nicht handwerkliche Be- und Verarbeitung, sowie die Ausführung aller damit zusammenhängender Handlungen und Geschäfte.