Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Betreiben von Fitness- und Freizeitanlagen, Reha- und Gesundheitszentren sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte