Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen jeglicher Art. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland zu beteiligen oder Unternehmen zu gründen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Gegenstand des Unternehmens sind aber keine Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung oder nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen.