Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im EDV-Bereich und Vertriebstätigkeit im EDV-Bereich, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.