Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in bebauten oder unbebauten Zustand, die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, insbesondere dessen Vermietung oder Verpachtung