Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Beteiligung an nicht börsennotierten und an börsennotierten Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Gegenstand des Unternehmens sind aber keine Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung oder nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen.