Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
der Betrieb von Internetplattformen zur Ermöglichung der Aufnahme und Unterhaltung von Kontakten; der Betrieb von Internetplattformen zur Abwicklung von Warenhandel aller Art, soweit hierfür eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist; die Einrichtung und Gestaltung von Internetauftritten sowie alle weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Webseiten und Internetauftritten; die Betreuung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Marketing im Internet; die Betreuung und Durchführung von mit dem Betrieb von Internetplattformen unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse verbundene werbenden Aktivitäten