Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 723648
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Babypoint UG (haftungsbeschränkt)
b)
Erbach
Geschäftsanschrift:
Alpenstraße 4, 89155 Erbach
c)
Der Handel mit Babyartikeln, insbesondere
Baby- und Kindernahrung, Baby- und
Kinderkosmetik sowie Kleidung und
Spielsachen, jeweils soweit eine
gesetzliche Genehmigungspflicht nicht
besteht.
300,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Meier, Jürgen, Erbach, *XX.XX.1966
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2009 mit Nachtrag vom
18.05.2009.
a)
20.05.2009
Schorowski
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 20.04.2016 (1 IN
330/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Ulm, 1 IN 330/14) aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
25.04.2016
Wüst
3
b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Meier, Jürgen, Nellingen, *XX.XX.1966
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom
04.01.2021 (1 IN 330/14) ist das Insolvenzverfahren mangels
einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse
eingestellt.
a)
15.02.2021
Hößler
Abruf vom 01.04.2024