Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht getätigt