Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Beratung der Geschäftsführung von Firmen und Dienstleistungen zur Überbrückung und Bewältigung bestimmter unternehmerischen Problemlagen sowie Entscheidungen; Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Gesellschaften aller Art.