Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 711218
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Steinhauser Spezialmaschinen GmbH
b)
Veringenstadt
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Stoffzuschneide- und Stofflegemaschinen
sowie sonstigen Spezialmaschinen aller Art
für die Textilindustrie und andere Branchen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Steinhauser, Claus, Veringenstadt, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Steinhauser, Klaus, Veringenstadt, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2006
a)
06.12.2006
Reusch
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.12.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 02.03.2006
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 7/9
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Nebelseestraße 18-22, 72519
Veringenstadt
a)
17.05.2011
Amann
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Steinhauser, Klaus, Veringenstadt, *XX.XX.1957
a)
10.09.2014
Grupp
Abruf vom 31.03.2024