| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 30.12.1993 mit Änderung vom 23.06.1994 zuletzt geändert am 28.05.1999 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 289 Abs. 1 AktG i.V. §§ 131 Abs. 1, 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.11.2006. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 28.07.1994 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Unternehmensvertrag: Sonderband Blatt 561 ff. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft hat am 30.12.1999 mit Nachtrag vom 13.01.2000 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 18.12.2000 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von atypischen stillen Gesellschafterverträgen mit der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und VermögensmanagementAG mit dem Sitz in Göttingen (Einlage 15.000.000,00 DEM und 8.942.148,63 DEM) und der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co KGaA mit dem Sitz in Göttingen (Einlage 6.114.272,68 DEM) geschlossen. Diese atypisch stillen Gesellschafter sind anteilig am Gewinn und Verlust des Unternehmens der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA beteiligt. Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung der atypisch stillen Gesellschafter ist von dem Gewinn bzw. Verlust auszugehen, der sich aus der für die Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA aufzustellenden Handelsbilanzen vor Berücksichtigung der auf die atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile ergibt. Die Ergebnisbeteiligung im Sinne des Abs. 1 enthält auch die Erträge bzw. Aufwendungen aus der Veräußerung, dem Abgang oder dem (der) Zugang (Zuschreibung) von Wirtschaftsgütern des Sach- und/oder Finanzanlagevermögens sowie die Ergebnisse aus außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, die vor dem Beginn der atypisch stillen Gesellschaft begründet worden sind. Ebenso ist ein ggf. vorhandener Verlustvortrag aus dem (den) Vorjahr(en) zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den einzelnen atypischen stillen Gesellschafter in dem Jahr der Begründung der stillen Gesellschaft mit der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA. Für die Ermittlung des Gewinnanteils der atypisch stillen Gesellschafter ist der im Sinne der Absätze 1 und 2 modifizierte Jahresüberschuß entsprechend dem Verhältnis der eingezahlten Einlagen der Aktionäre der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA zu den eingezahlten Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter aufzuteilen. An dem auf die Gesamtheit der atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn nimmt der einzelne atypische stille Gesellschafter im Verhältnis seiner eingezahlten Einlagen zu den eingezahlten stillen Einlagen aller atypisch stillen Gesellschafter teil. Der auf die stillen Gesellschafter entfallende Anteile des Gewinns stellt sich im Verhältnis zur Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA als Aufwand dar. Die Verluste - auch wenn sie vor Begründung der atypisch stillen Beteiligung angefallen sind - werden zunächst auf die atypisch stillen Gesellschafter entsprechend der Höhe ihrer eingezahlten Einlagen aufgeteilt. Die Verlustbeteiligung der stillen Gesellschafter erfolgt bis zur Höhe ihrer eingezahlten Einlage. Die Verlustanteile der atypisch stillen Gesellschafter stellen sich im Verhältnis zur Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA als Ertrag dar. Soweit der Verlust durch verlustbeteiligte Einlagen bzw. Verminderung der Rückzahlungsansprüche nicht gedeckt werden kann, wird dieser zur Verrechnung mit zukünftigen, auf die atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Gewinne bzw. - im erneuten Verlustfall - zur Verrechnung mit verlustbeteiligten Einlagen von der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA neu beitretenden atypisch stillen Gesellschaftern vorgetragen. Über die Verwendung des Bilanzergebnisses beschließt die Hauptversammlung der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA unter Berücksichtigung handels- und aktienrechtlicher Vorschriften und den Bestimmungen der stillen Gesellschaftsverträge. Stichtag für die Feststellung der Gewinn- und Verlustbeteiligung ist der 31.12. eines Geschäftsjahres. Die atypisch stillen Gesellschafter nehmen im Beitrittsjahr ab dem Zeitpunkt der Leistung ihrer Einlage zeitanteilig an der Gewinnverteilung teil. Die atypisch stillen Gesellschafter erhalten ihren Gewinnanteil jeweils einmal jährlich vier Wochen nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes ausgezahlt. Im Falle des Eintritts weiterer atypisch stiller Gesellschafter sowie weiterer Aktionäre ändert sich die Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung im Verhältnis der gewinn- bzw. verlustbeteiligten Einlagen aller zueinander. |
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