| Gegenstand | Die Gesellschaft wird auf kirchlich-katholischer Grundlage errichtet. Dieser Charakter der Gesellschaft ist zu wahren. Über ihre Zwecksetzung versteht sich die Gesellschaft als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche, der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem Zweck der kirchlich-karitativen Aufgabenerfüllung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung sozialer Dienstleistungen vorwiegend für ältere Menschen, aber auch für behinderte und kranke Menschen sowie die Schaffung der dazu notwendigen Voraussetzungen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft alle dafür dienlichen Einrichtungen unterhalten, wie z. B. Alten- und Pflegeheime, Wohnanlagen mit Servicezentren und geriatrische Rehabilitationskliniken. Sie kann sich dazu auch an anderen Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigen Zwecke nach § 57 Abs. 3 Abgabenordnung auch dann unmittelbar, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht. Das planmäßige Zusammenwirken beinhaltet jegliche unterstützenden Dienstleistungen, die Überlassung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien, und die Lieferung von Waren aller Art. Die Gesellschaft kooperiert dabei mit der Stiftung Liebenau, Meckenbeuren, und deren Beteiligungsgesellschaften (§ 271 Abs. 1 HGB), mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, Kißlegg, und deren Beteiligungsgesellschaften (§ 271 Abs. 1 HGB) sowie dem Allgäu-Stiftung Vereinigung gemeinnütziger Stiftungen im Allgäu e.V. und dessen Beteiligungsgesellschaften (§ 271 Abs. 1 HGB). Andere als die vorstehend aufgeführten Zwecke darf die Gesellschaft nicht verfolgen. |