| Gegenstand | a) die Vermittlung folgender Finanzdienstleistungen: . Versicherungen, . Finanzanlagen und alternative Investmentfonds, . Genossenschaftsanteile, . Darlehen und Finanzierungen, . Immobilien, . Bausparverträge, wobei diese Finanzdienstleistungen ausschließlich im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erbracht werden, b) die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen gegen Rechnung, c) die Betreuung und Schulung von externen, selbständigen Finanzdienstleistern, Handelsmaklern und verbundenen Unternehmen, d) die Vertretung der gemeinsamen Interessen der angeschlossenen Finanzdienstleister und/oder Handelsmakler gegenüber Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Kapital- und Investmentgesellschaften, e) die treuhänderische Bestandsverwaltung von Kundenverträgen und Erstellung der Provisionsabrechnung für externe, selbständige Finanzdienstleister und Handelsmakler. |