Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 560621
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gerd Hiller Bauunternehmen GmbH
b)
Herbertingen
c)
Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen,
insbesondere im Hoch- und Tiefbau sowie
schlüsselfertiges Bauen für eigene und
fremde Rechnung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Liquidator:
Hiller, Gerd, Diplom-Ingenieur (FH),
Herbertingen, *XX.XX.1961
Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er
alleiniger Liquidator ist. Sind mehrere
Liquidatoren bestellt, vertreten sie
gemeinschaftlich.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.07.1998 mit Nachtrag vom
08.10.1998
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts
Ravensburg vom 02.04.2003 wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
27.09.2006
Bass
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.09.2006.
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 9
Tag der ersten
Eintragung: 21.10.1998
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Rosenweg 8, 88518 Herbertingen
a)
06.09.2011
Schorowski
Abruf vom 30.03.2024