Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 510120
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GBZ Baustoffe Handels-GmbH
b)
Westhausen
c)
Die Gesellschaft kann sich auf verwandten
Gebieten betätigen, Zweigniederlassungen
errichten und alle Geschäfte betreiben, die
geeignet erscheinen, die Gesellschaft zu
fördern.
Handel mit Baustoffen, speziell von
Werkstoffen für das Stukkateur-, Fliesen-
und Baugewerbe sowie Dienstleistungen
für das Stukkateur Fliesen und
Baugewerbe.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Schmid, Michael, Westhausen, *XX.XX.1953
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.1985 zuletzt geändert am
14.12.2000
a)
26.06.2006
Sperling
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 12.04.1983
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 28
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Robert-Bosch-Straße 3, 73463 Westhausen
a)
12.01.2011
Schrade
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Robert-Bosch-Straße 11, 73463
Westhausen
a)
21.02.2014
Schlumberger
Abruf vom 30.03.2024