| Gegenstand | Betrieb eines Säge- und Hobelwerkes,eines Holzhandels, die Herstellung und der Vertrieb im Groß-und Einzelhandel von Holzwerkstoffen, Bauelementen und Systemschalungen, sowie von allen Gegenständen, die sich zur Sortimentsergänzung und Erweiterung eignen bzw. in Anpassung an veränderte Marktgewohnheiten aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit oder Rentabilitätserhaltung aufgenommen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen der Gesellschaft zu fördern, einschließlich der Vermietung und Verpachtung, wenn das aktive Geschäft der Gesellschaft vorübergehend oder endgültig zum Erliegen kommen sollte. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, die Führung verwandter Unternehmen zu übernehmen, sich hieran zu beteiligen, sowie engere geschäftliche Verbindungen, insbesondere Gesellschaftsverhältnisse mit anderen juristischen oder auch natürlichen Personen einzugehen. |