Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 3713
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Peter Ehret Zimmerei-Holzbau GmbH
b)
Altheim Alb
c)
Planung und Ausführung aller Arbeiten und
Reparaturen im Bereich Zimmerei und
Holzbau. Die Gesellschaft ist zu allen
Handlungen und Geschäften berechtigt, die
in irgendeiner Form der Förderung des
Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen
und mit dem Gegenstand des
Unternehmens im Zusammenhang stehen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Ehret, Peter, Zimmermeister, Altheim/Alb
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Ehret, Lars, Zimmermeister, Altheim/Alb
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.06.1998
a)
28.03.2006
Kunow
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.09.1998
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 3
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
28.03.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schwalbenweg 6-10, 89174 Altheim Alb
a)
30.09.2010
Kuchler
Abruf vom 27.03.2024