Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm
Nummer der Firma:
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HRB 2712
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Christian Häge Verwaltungs GmbH
b)
Langenau
c)
Übernahme der Stellung als persönlich
haftende Gesellschafterin und der
Geschäftsführung bei Gesellschaften, die
den Kauf und Verkauf von bebauten und
unbebauten Grundstücken, das Erstellen
von Lagerhallen und anderen Gebäuden,
die Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken, die Übernahme von
Tätigkeiten im Bereich des Umwelt- und
Landschaftsschutzes und die Auslieferung
von Produkten der Firma "Ferrero" zum
Gegenstand haben, insbesondere bei der
"Christian Häge GmbH & Co. KG" mit dem
Sitz in Langenau.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Häge, Christian, Landwirtschaftsmeister,
Langenau
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.1992
a)
31.03.2006
Homa-Braunschweig
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
31.03.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 14.04.1993
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Elchinger Weg 2, 89129 Langenau
a)
26.07.2010
Kuchler
Abruf vom 27.03.2024