Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung und die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden nicht ausgeübt.