Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere die Beteiligung an anderen und Verwaltung anderer Unternehmen und die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann ihre geschäftsleitende Funktion gegenüber den Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, insbesondere durch die Übernahme von Management-, Verwaltungs- und Beratungstätigkeiten ausüben.