Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapieren, Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen. Dazu zählen auch Investitionen in Aktien, Fons, Anleihen, Derivate, Edelmetalle, Start-up-Beteiligungen und andere Kapitalanlagen.