| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von: Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Durchführung von Bildungs- und Präventionsangeboten (z. B. Workshops, Schulungen, Trainings), - Aufklärungs- und Informationsarbeit zur Gewaltprävention und Demokratieförderung, - Beratung, Fort- und Ausbildung von Fachpersonal, insbesondere im Bildungsbereich, - Kooperationen mit Schulen, sozialen Einrichtungen, Trägern der Jugendhilfe und öffentlichen Institutionen, - Forschung, Evaluation und Veröffentlichung von Konzepten zur Prävention und psychosozialen Gesundheit. |