Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch: - Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, - Handel und Verwaltung von Wertpapieren wie Aktien, Fonds und anderen Finanzinstrumenten im Eigenbestand, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.