Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Der Betrieb von und die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V. Dabei soll stets sichergestellt werden, dass die MVZ unabhängig, weisungsfrei und immer dem Wohl der Patienten verpflichtet handeln; reine Kapitalinteressen sollen ausgeschlossen werden. 2. Die Gesellschaft darf den für medizinische Versorgungszentren geltenden Ge- und Verboten sowie dem ärztlichen Berufsrecht nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Ärzte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sind der Gesellschaft nicht und sonstige gewerbliche Tätigkeiten nur in geringem Umfang und im Rahmen der medizinischen Leistungserbringung gestattet.