Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Betrieb einer Privatklinik i.S.d. § 30 Gewerbeordnung (GewO), beide zur Erbringung aller jeweils zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen an anderen Unternehmen gleicher Art beteiligen oder diese übernehmen.