Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.