Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 800891
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Auszeitler UG (haftungsbeschränkt)
b)
Murrhardt
Geschäftsanschrift:
Robert-Franck-Straße 26, 71540 Murrhardt
c)
Der Vertrieb und die Durchführung von
haushaltsnahen Produkten und
Dienstleistungen sowie die
Vermietung/Vermittlung sowie Vertrieb von
Auszeit fördernden Freizeitgütern.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführerin:
Zeitler, Jasmin Barbara, Immenstaad am
Bodensee, *XX.XX.1987
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm
HRB 746235) nach Murrhardt verlegt.
a)
25.07.2025
Tachot
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.05.2023
2
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts
Ludwigsburg vom 31.03.2026 (3 IN 92/26) wurde die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens
entsprechenden Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung gilt für die
Liquidatoren nicht automatisch fort (§ 384 II FamFG).
a)
06.05.2026
Boßler-Büche
Abruf vom 12.05.2026