Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Erwerb, Halten und Verwaltung von eigenem beweglichen, unbeweglichen sowie materiellem und immateriellem Vermögen, insbesondere Immobilien und Beteiligungen.