Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, namentlich die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art - nicht jedoch Leistungen, welche nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes genehmigungspflichtig wären.