Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a) Die Erbringung von Beratung und Dienstleistungen für Makler und Vetriebsgesellschaften, b) die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach §34f GewO (Finanzanlagenvermittler) und c) die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.