Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.