Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
1. Die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, die Be- und Verarbeitung von sowie der Groß- und Einzel- und Versandhandel mit Roh- und Röstkaffee, Kakao und Tee, 2. der Handel mit Kaffeezubehör, Haushaltsgeräten und Gastronomiebedarf, 3. die Beratung und Schulungen zum Thema Kaffee und Kaffeezubereitung, 4. die Erbringung von Röst- und Kaffeedienstleistungen, 5. Franchiseanbieter für Kaffee, 6. das Catering, der Verleih von Gastrotechnik, Veranstaltungsservice und Eventmanagement.