Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit in Zusam-menhang stehenden Tätigkeiten.