Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.