Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften.