Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Betrieb von Kaffee Franchise Geschäften als Franchisegeber. Betrieb von Systemgastronomielösungen. Verkauf und Vermietung von Gastronomiebedarf sowie Verkauf von Kaffee und Kaffeezubehör.