Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen und das Verwalten von Beteiligungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft darf Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern, solange dies keinen gewerblichen Grundstückshandel darstellt.