Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 796007
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Lorenz Bühler GmbH
b)
Esslingen am Neckar
Geschäftsanschrift:
Fritz-Müller-Straße 101/1, 73730 Esslingen
am Neckar
c)
Die Durchführung von Veranstaltungen aller
Art, Vermietung und Verkauf von
Überdachungen, Zelten, Bühnen, Licht-,
Ton- und Veranstaltungstechnik sowie
Dekorationen aller Art; Vermittlung von
Dienstleistungen im Rahmen von
Veranstaltungen z.B. Security-Service,
Catering, Bedienungspersonal,
Modellagenturen. Ferner der Verkauf, die
Entwicklung, die Produktion und der
Vertrieb sämtlicher damit
zusammenhängender Gegenstände bzw.
Dienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Bühler, Lorenz, Esslingen am Neckar,
*XX.XX.1985
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2024.
a)
21.08.2024
Fröschle
2
a)
Firma geändert; nun:
EVENTProjects GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen.
b)
Das bisherige Handelsgeschäft der "Friedelio GmbH", vormals
EVENTProjects GmbH, Baltmannsweiler (Amtsgericht
Stuttgart HRB 214098) ist
mit dem Recht zur Fortführung der Firma auf die Gesellschaft
übergegangen.
Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers
begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist
ausgeschlossen.
a)
18.10.2024
Hetzel
Abruf vom 29.09.2025