| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft die Förderung a) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), c) der Hilfe für Geflüchtete, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Zivilbeschädigte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), d) der Internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), e) und von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 AO. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb einer offenen Kunstwerkstatt mit Angeboten und Kursen zu unterschiedlichen Kunsttechniken; - Angebote für einzelne Kinder, Jugendliche und Gruppen, insbesondere für Geflüchtete, um einen Austausch zwischen verschiedenen Kulturen spielerisch zu erlernen und diese verschiedenen Kulturen besser kennen zu lernen, dadurch soll ein gutes Ankommen in der deutschen Kultur ermöglicht werden; - Angebote für Kinder aus unterschiedlichen Kulturen, um die Einflüsse und Herausforderungen der eigenen, sowie der sie umgebenden Kulturen besser zu verstehen und sich darin erfolgreich zu bewegen. Das Angebot soll niederschwellig und breitgefächert sein, so dass Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht und eine Basis für eventuell gezieltere kulturelle Bildung gelegt werden kann. - Angebote zur Sprachförderung für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Eltern zum Erlernen der deutschen Sprache. - Angebote für Geflüchtete in der Form von Seminaren, Vorträgen und Workshops zum spielerischen Erlernen kultureller Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten. - Angebote für Kinder aus sozial benachteiligten Familien zur Persönlichkeitsentfaltung, Bildung und Integration, um sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung, sowie zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen. - die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO bei Bedarf und in Notfällen durch Geld- und Dienstleistungen. Dies geschieht insbesondere auch durch Geldzahlungen bis zur Höhe des zur Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen angemessenen Betrages, entsprechend den Höchstsätzen des § 53 AO. Eine selbstlose Unterstützung von Personen durch die Gesellschaft erfolgt nur, soweit sie die Voraussetzungen der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO erfüllen. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Kooperation mit staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Körperschaften insbesondere im Landkreis Böblingen zur Durchführung von Angeboten, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Chance zur sozialen und kulturellen Teilhabe verbessern und somit zur Gleichberechtigung hinsichtlich der Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten beitragen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung für andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des §58 Nr. 1 AO. |