Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und zwar auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insesondere durch den Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz.