Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme zentraler Funktionen, insbesondere von Geschäftsführungsfunktionen bei Beteiligungsgesellschaften, soweit dazu keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.