| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen an Gesellschaften aller Art sowie anderen Vermögenswerten in Deutschland und im Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, soweit sie nicht eine gesetzliche Genehmigung erfordert. Weiterhin kann die Gesellschaft die Koordination, die Leitung und die Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung weiterer Holdingfunktionen, etwa die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen; ausserdem auch die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften, übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen oder sonstige Unternehmen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen, zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung in jeder Rechtsform zu übernehmen und Unternehmensverträge abzuschließen. Sie kann sich auch auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken, Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und unterhalten. Sie ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben und Betriebe ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen auszugliedern oder verbundenen Unternehmen zu überlassen. Soweit die Gesellschaft ihre Tätigkeit auf Holdingfunktionen beschränkt, verfolgt sie durch ihre Tochterunternehmen oder Beteiligungen jeweils die Geschäftsstrategie, den langfristigen Wert der Tochterunternehmen oder der Beteiligungen zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt nicht als Hauptzweck, ihren Gesellschaftern durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder Beteiligungen eine Rendite zu verschaffen. |