Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Sanierung von Gebäuden und die Instandsetzung nach Wasser- und Brandschäden, soweit für die Durchführung der Arbeiten keine Meisterqualifikation erforderlich ist.