Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung gemäß § 52 Zif. 4 und 7 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Kindergartens nach dem Montessorikonzept.