Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und c) die steuerberatende Tätigkeit, sowie die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.