Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. Für Rechtshandlungen, welche die geschäftsführenden Direktoren mit oder gegenüber der KG vornehmen, sind die geschäftsführenden Direktoren von dem Verbot der Mehrvertretung gem. § 181 Alt. 2 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Karl Leibinger SE & Co. KG (derzeit noch Karl Leibinger GmbH & Co. KG) mit Sitz in Mühlheim an der Donau (KG) sowie die Geschäftsführung der KG.