Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Das Betreiben von fliegenden Bauten, Schaustellergeschäften, Fahrbetrieben, Imbiss- und Gastronomieeinrichtungen, Freizeitautomaten und Freizeitparks.