Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme deren Geschäftsführung wie auch die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe und deren Verwaltung als auch die Verwaltung von Immobilien und Immobiliengesellschaften.