Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen, dieses Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und gegen angemessenes Entgelt zu verwerten, insbesondere Vermögensgegenstände zu vermieten und zu verpachten: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften; die erlaubnisfreie Vermittlung von Dienstleistungen anderer Unternehmen; die Unternehmensberatung und der Handel mit Investitions- und Konsumgütern.